| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 Gemäss dem E-Mail des Kantonspolizisten D.______ vom 21. Januar 2014 begab sich C.______ am 21. Januar 2014 zum Arzt. Dieser führte im Formular zur Meldung von Hundebissverletzungen beim Menschen aus, dass C.______ mehrere Bisse, Prellungen und Kratzer im Kopf/Hals-Bereich und in den oberen Gliedmassen erlitten habe. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Es ist unbestritten, dass es zwischen dem Beschwerdeführer und C.______ in der Nacht vom 19. auf den 20. Januar 2014 zu einem heftigen Streit kam. Der Beschwerdeführer räumt sodann ein, dass sich sein Hund für ihn wehren wollte.