_ sei lediglich am Unterarm geschnappt worden. Falls er Bissverletzungen erlitten habe, sei nicht bewiesen, dass diese vom Deutschen Schäferhund stammten. Der Hund habe sich nie aggressiv verhalten und sei stets gut geführt und hinreichend beaufsichtigt worden. In der besagten Nacht sei der Hund an der Leine geführt worden und habe sicherlich nicht als Mittel zur Einschüchterung gedient. Im Übrigen gründeten sowohl der Polizeirapport als auch der Arztbericht auf falschen Aussagen insbesondere von C.______, der Geldprobleme habe und in mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen involviert und deshalb nicht glaubwürdig sei.