Dies entspricht dem Bericht von Dr. C.______, während Dr. D.______ und Dr. E.______ sogar von noch einer etwas höheren Arbeitsfähigkeit ausgehen. | |||||||||| | | |||||||||| | Gerade unter der Berücksichtigung der Angaben des Beschwerdeführers über seine selbständige Tätigkeit bestehen keine Zweifel daran, dass er während der Rahmenfrist eine Arbeitsfähigkeit aufwies, welche der Übernahme einer Teilzeitarbeit nicht entgegenstand. Sein Gesundheitszustand war während der gesamten Rahmenfrist stationär.