AVIG von der Erfüllung der Beitragszeit zu befreien ist. | |||||||||| | | |||||||||| | Der Beschwerdeführer macht dazu geltend, er habe die Beitragszeit wegen seiner Krankheit nicht erfüllen können. | |||||||||| | | |||||||||| | 3.2 Dr. med. C.______, FMH Onkologie und Innere Medizin, Spital F.______, führte am 14. Juni 2014 aus, beim Beschwerdeführer bestehe jährlich wiederholt dokumentiert eine Polyneuropathie und eine mittelschwere Funktionsstörung, die ihn in der Ausübung eines Berufes einschränkten. Die Leistungsfähigkeit sei deutlich eingeschränkt und entspreche etwa 30 %. | |||||||||| | | |||||||||| | Dr. med. D.______ und Dr. med. E.______, Spital G._____