_ erhob in der Folge am 24. November 2014 gegen den Einspracheentscheid des Amts für Wirtschaft und Arbeit Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte sinngemäss dessen Aufhebung. Ihm sei ab dem 19. Juni 2014 Arbeitslosenentschädigung auszurichten; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Amts für Wirtschaft und Arbeit. | |||||||||| | | |||||||||| | Das Amt für Wirtschaft und Arbeit schloss am 23. Dezember 2014 auf Abweisung der Beschwerde.