| |||||||||||||| | | |||||||||||||| | Gemäss Bericht des Universitätsspitals Genf vom 26. Juni 2013 befand sich der Beschwerdeführer im Stadium A1. Mittlerweile dürfte er sich aufgrund des gesunkenen CD4-Werts im Stadium A2 und damit noch nicht in einem akuten Zustand befinden. Wie die Vorinstanz in E. 6.3 ihres Entscheids vom 22. Oktober 2014 ausführlich dargelegt hat, sind im Land C.______ die notwendigen Medikamente für die Behandlung von HIV-Infizierten grundsätzlich kostenlos erhältlich. Der Beschwerdeführer führt denn auch in seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2015 aus, dass ihm eine antiretrovirale Therapie zugänglich sei.