Seit seiner Einreise in die Schweiz ging er nicht über einen längeren Zeitraum einer geregelten Arbeit nach, welche ihm die Bestreitung seines Lebensunterhalts ermöglicht hätte. So musste er am 27. Februar 2012 verwarnt werden, weil er seit bald drei Jahren nicht mehr in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis stand und Verlustscheine in der Höhe von Fr. 4'609.20 aufwies. Daneben besteht ein Verlustschein wegen nicht bezahlter Steuern in der Höhe von Fr. 1'540.-. Sodann wurde er mehrmals betrieben. Es ist offensichtlich, dass der Beschwerdeführer seinen Lebensunterhalt in der Schweiz über einen langen Zeitraum nicht bestreiten konnte.