Da die Baubewilligung aber am 31. August 2010 erteilt und die Wasserzähler gemäss Darlegung der Beschwerdeführerin am 3. April 2012 und am 4. Juli 2012 installiert wurden, kann ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Anschluss erst nach dem 31. August 2011 und somit nach Inkrafttreten des noch heute geltenden Rechts erfolgt ist. | |||||||||| | | |||||||||| |