45 Abs. 2 WasserR 2010 die Geschossfläche in Quadratmetern. Wird ein Gebäude, für das der einmalige Anschlussbeitrag erhoben worden ist, abgebrochen und an dessen Stelle innert fünf Jahren eine Neubaute errichtet, so wird die ursprüngliche Geschossfläche bei der Festsetzung des neuen Anschlussbeitrags angerechnet (Art. 32 Abs. 6 AbwasserR 2010 und Art. 45 Abs. 5 WasserR 2010). Die Gemeindeversammlung vom 13. Januar 2010 erliess zudem den Abwassertarif und den Wassertarif. Danach beträgt die Anschlussgebühr für das Abwasser Fr. 25.-/m2 Geschossfläche und für das Wasser Fr. 15.-/m2 Geschossfläche (vgl. Bulletin und Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Januar 2010, www.glarus-nord.ch).