_ wurden durch das von der Gemeindeversammlung Glarus Nord am 13. Januar 2010 erlassene Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement, AbwasserR 2010) und das gleichentags erlassene Reglement über die Wasserversorgung der Gemeinde Glarus Nord (Wasserreglement, WasserR 2010) per 1. Januar 2011 abgelöst. Bemessungsgrundlage für die Abwasser- und Wasseranschlussgebühr ist gemäss Art. 32 Abs. 2 AbwasserR 2010 und Art. 45 Abs. 2 WasserR 2010 die Geschossfläche in Quadratmetern.