9.2 aWasserR durch die Gemeindevorsteherschaft festgesetzt. Gemäss dem ab 1. Oktober 1997 geltenden Wassertarif 1997 beträgt die Wasseranschlussgebühr für Neubauten 6,6 ‰ des vollen Gebäudeversicherungswerts. Bei Ersatzbauten werden auch hier die bereits bezahlten Anschlussgebühren angerechnet. | |||||||||| | | |||||||||| | 3.2 Die beiden Reglemente der Gemeinde D.______ wurden durch das von der Gemeindeversammlung Glarus Nord am 13. Januar 2010 erlassene Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement, AbwasserR 2010) und das gleichentags erlassene Reglement über die Wasserversorgung der Gemeinde Glarus Nord (Wasserreglement, WasserR 2010) per 1. Januar 2011 abgelöst.