31 aKanalisationsR beträgt der einmalige Anschlussbeitrag für Abwasser 10 ‰ für Neubauten. Werden bestehende Gebäude abgebrochen und durch Neubauten ersetzt, ist der Anschlussbeitrag abzüglich des früheren Beitrags zu entrichten. Gemäss dem ab 1. Oktober 1997 geltenden Abwassertarif 1997 beträgt die einmalige Anschlussgebühr bei Neubauten 12 ‰ des vollen Gebäudeversicherungswerts, wobei bei Ersatzbauten wiederum die bereits bezahlten Anschlussgebühren angerechnet werden. Die Gebühr für den einmaligen Wasseranschluss wird gemäss Art. 9.2 aWasserR durch die Gemeindevorsteherschaft festgesetzt.