Dagegen erhob die B.______AG am 16. November 2010 Einsprache beim Gemeinderat Glarus Nord und beantragte sinngemäss eine Reduktion der Gebühren. | |||||||||| | | |||||||||| | Am 31. März 2011 wurde die Rechnung vom 22. Oktober 2010 ersetzt, wobei die Gebührenforderungen unverändert blieben. Gegen diese Rechnung erhob die B.______AG am 4. April 2011 Einsprache beim Gemeinderat Glarus Nord. | |||||||||| | | |||||||||| | Der Gemeinderat Glarus Nord wies die beiden Einsprachen am 7. März 2012 ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.3 In der Folge erhob die B.______AG am 3. April 2012 Beschwerde beim Departement Bau und Umwelt (DBU) und beantragte sinngemäss eine Reduktion der Gebührenforderung.