1. | |||||||||| | 1.1 Die ehemalige Gemeinde D.______ (heute: Gemeinde Glarus Nord) erteilte der B.______AG am 31. August 2010 unter verschiedenen Auflagen die Bewilligung für den Neubau eines […]gebäudes mit Wohnnutzung und von vier Mehrfamilienhäusern. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Am 22. Oktober 2010 stellte die Gemeinde D.______ der B.______AG Fr. 20'119.10 für den Wasseranschluss und Fr. 38'438.70 für den Abwasseranschluss in Rechnung, was jeweils 30 % der mutmasslichen Anschlussgebühren entsprach. Dagegen erhob die B.______AG am 16. November 2010 Einsprache beim Gemeinderat Glarus Nord und beantragte sinngemäss eine Reduktion der Gebühren.