___ ist Eigentümer der mit einem Einfamilienhaus überstellten Liegenschaft Parz.-Nr. 01, Grundbuch […], welche im Geltungsbereich des durch den Gemeinderat Glarus am […] genehmigten Überbauungsplans […] liegt. Am 29. Januar 2013 erteilte die Baukommission der Gemeinde Glarus A.______ die Baubewilligung für den Neubau einer Voliere für Greifvögel auf der Südostseite des Einfamilienhauses unter verschiedenen Auflagen. Gleichzeitig wies sie die gegen das Bauvorhaben erhobenen Einsprachen von C.______ und D.______ ab. | ||||||||||||||| | | ||||||||||||||| | 1.2 Dagegen gelangten C.______ und D.______ mit Beschwerde vom 21. Februar 2013 ans Departement für Bau und Umwelt (DBU)