Insbesondere ist nicht davon auszugehen und wird auch nicht geltend gemacht, dass C.______ gegenüber Dritten selbständig und in eigenem Namen auftrat. Damit ist ein weiteres wesentliches Kriterium, welches für eine selbständige Tätigkeit sprechen würde, nicht erfüllt. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.6 Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass C.______, welcher gegenüber Dritten nicht in eigenem Namen auftrat, kein spezifisches Unternehmerrisiko zu tragen hatte. Namentlich wird nicht geltend gemacht und ist mangels entsprechender Belege auch nicht anzunehmen, dass er das Inkassorisiko trug, die Aufträge mit Dritten selber beschaffte oder Personal beschäftigte.