Für seine Einsätze wurde er im Jahr 2008 mit Fr. 29'693.80, im Jahr 2009 mit Fr. 31'900.- und im Jahr 2010 mit Fr. 15'720.- entschädigt. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.2 Gemäss eigenen Angaben der Beschwerdeführerin, befestigte C.______ Gipsplatten an den Wänden. Damit erledigte er Tätigkeiten, die einen wesentlichen Teil des Aufgabenbereichs der Beschwerdeführerin ausmachen (rund 40 %), während er lediglich für den Bereich Parkettböden bei der AHV als Selbständigerwerbender gemeldet ist.