Weitere Einsätze folgten vom 23. bis 25. September 2008 und vom 15. bis 17. Oktober 2008. Im Jahr 2009 leistete er in den Monaten April, Juni, Juli, August, September, Oktober, November und Dezember Einsätze für die Beschwerdeführerin, wobei die Einsatzdauer mit Ausnahme des Dezembers jeweils den ganzen oder annähernd den ganzen Monat umfasste. Im Jahr 2010 stand er von Januar bis Mai schliesslich ebenfalls im Einsatz der Beschwerdeführerin. Für seine Einsätze wurde er im Jahr 2008 mit Fr. 29'693.80, im Jahr 2009 mit Fr. 31'900.- und im Jahr 2010 mit Fr. 15'720.- entschädigt.