3.6 Merkmale für das Bestehen eines Unternehmerrisikos und damit für eine selbständige Erwerbstätigkeit sind namentlich das Tätigen erheblicher Investitionen, die Verlusttragung, das Tragen des Inkasso- und Delkredererisikos, die Unkostentragung, das Handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, das Beschaffen von Aufträgen, die Beschäftigung von Personal sowie eigene Geschäftsräumlichkeiten (Bundesamt für Sozialversicherung, Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO [WML], Stand 1. Januar 2012, Rz. 1014). Erschöpft sich das wirtschaftliche Risiko in der Abhängigkeit von der zugewiesenen Arbeit, besteht das Unternehmerrisiko mithin darin, dass im Fall des Entzugs der