2.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, bei C.______ handle es sich um einen Einzelunternehmer, welcher bei der AHV als Selbständigerwerbender gemeldet sei. Vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit C.______ habe der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin direkt bei der Beschwerdegegnerin abgeklärt, ob er bei Erteilung von Aufträgen an C.______ mit der AHV bzw. der Beschwerdegegnerin abrechnen müsse. Dies habe die Beschwerdegegnerin verneint. Für seine Leistungen habe C.______ Rechnung gestellt, welche in den meisten Fällen bar beglichen worden seien.