1.1 Die Suva stellte nach einer Revision im Jahr 2013 der A.______GmbH am 5. November 2013 nachträglich für die Jahre 2008 bis 2011 Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung in der Höhe von insgesamt Fr. 11'690.10 in Rechnung. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Dagegen erhob die A.______GmbH am 28. November 2013 Einsprache und beantragte, es seien die Aufrechnungen, welche im Zusammenhang mit den Zahlungen an C.______ erfolgt seien, nicht zu berücksichtigen. Die Suva wies die Einsprache am 16. Oktober 2014 ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| |