1 GO, welcher von der Zulässigkeit von Abänderungsanträgen ausgeht). Es obliegt indessen dem Gesetzgeber, darüber zu entscheiden, ob eine Regelung zu treffen ist, welche bei Änderungsbegehren betreffend einen durch Private erarbeiteten und eingereichten Überbauungsplan lediglich dessen Ablehnung oder Rückweisung zulässt. | |||||||||| | | |||||||||| | 4. | |||||||||| | Zu prüfen bleibt, wie weiter vorzugehen ist. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.1 | |||||||||| | 4.1.1 Die Beschwerdeführerin geht davon aus, dass die Gemeindeversammlung den Entscheid über die Genehmigung des Überbauungsplans nicht habe fällen wollen.