Die Gemeinde Glarus Nord beantragte am 24. November 2014, der Antrag auf Genehmigung des Überbauungsplans "Feld" sei abzuweisen. Eventualiter sei die Sache an die Gemeinde Glarus Nord zurückzuweisen, damit die Gemeindeversammlung nochmals über den Überbauungsplan abstimmen und anschliessend der Gemeinderat die noch hängigen Einsprachen entscheiden könne; unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. | |||||||||| | | |||||||||| | II. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | 1.1 Das Verwaltungsgericht hat bereits in der Präsidialverfügung vom 20. Oktober 2014 ausgeführt, dass die Sprungbeschwerde vorliegend zulässig ist.