| |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Der Regierungsrat überwies die Sache am 22. Oktober 2014 als Sprungbeschwerde dem Verwaltungsgericht. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.4 Mit Präsidialverfügung vom 23. Oktober 2014 setzte das Verwaltungsgericht der Gemeinde Glarus Nord Frist zur Beschwerdeantwort an. Gleichzeitig gab es dem Regierungsrat Gelegenheit zur Stellungnahme. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.5 Der Regierungsrat verzichtete am 5. November 2014 auf Stellungnahme. Die Gemeinde Glarus Nord beantragte am 24. November 2014, der Antrag auf Genehmigung des Überbauungsplans "Feld" sei abzuweisen.