| |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Am 15. Juli 2014 stellte der Gemeinderat Glarus Nord der GL Real Estate AG einen Protokollauszug der Gemeindeversammlung zu und wies darauf hin, dass es der GL Real Estate AG offen stehe, den Rechtsweg zu beschreiten. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 In der Folge erhob die GL Real Estate AG am 19. August 2014 Beschwerde beim Regierungsrat und beantragte die Aufhebung des Rückweisungsbeschlusses der Gemeindeversammlung. Der von ihr eingereichte Überbauungsplan "Feld" sei unverändert und vollumfänglich zu genehmigen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Glarus Nord. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3