Dieses genehmigte am 20. Februar 2014 den Überbauungsplan, nahm aber verschiedene Änderungen, namentlich der Sonderbauvorschriften, vor. An der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2014 stellte ein Stimmbürger einen Rückweisungsantrag, welcher durch verschiedene Stimmberechtigte unterstützt wurde. Der Rückweisungsantrag wurde im Wesentlichen damit begründet, dass zunächst der Richt- und der Nutzungsplan definitiv zu erstellen seien. Über den Überbauungsplan sei erst danach zu entscheiden. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Rückweisungsantrag zu. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1