Es obliegt indessen dem Gesetzgeber, darüber zu entscheiden, ob eine Regelung zu treffen ist, welche bei Änderungsbegehren betreffend einen durch Private erarbeiteten und eingereichten Überbauungsplan lediglich dessen Ablehnung oder Rückweisung zulässt. | |||||||||| | | |||||||||| | 4. | |||||||||| | Zu prüfen bleibt, wie weiter vorzugehen ist. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.1 | |||||||||| | 4.1.1 Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass die Rechtsmittelinstanz nun in der Sache selbst zu entscheiden und den Überbauungsplan zu genehmigen habe. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.1.2