27 RBG, wonach vor Erlass des Überbauungsplans das Einspracheverfahren durchzuführen sei. So könnten doch die hängigen Einsprachen sinnvollerweise erst nach Durchführung der Gemeindeversammlung weiterbehandelt werden, da verschiedene Abänderungsanträge eingereicht worden seien. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Gemäss Art. 27 Abs. 2 RBG werden Sondernutzungspläne von dem nach Massgabe der Gemeindegesetzgebung zuständigen Organ erlassen. Nach Art. 11 der Bauordnung der Gemeinde Näfels vom 18. November 2005 (BO, in der Fassung vom 1. Juli 2011) sind die Art. 24 - 29 RBG unmittelbar anwendbar. Gemäss Art.