Die Gemeinde Glarus Nord beantragte am 1. Oktober 2014 die Abweisung des Antrags auf Genehmigung des Überbauungsplans. Eventualiter sei die Sache an die Gemeinde zurückzuweisen, damit die Gemeindeversammlung nochmals über den Überbauungsplan abstimmen und anschliessend der Gemeinderat die hängigen Einsprachen entscheiden könne; unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.4 Der Regierungsrat überwies die Sache am 10. Oktober 2014 als Sprungbeschwerde ans Verwaltungsgericht. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1