Am 21. Juli 2014 erhob die Schönegg Immobilien GmbH beim DBU Beschwerde und beantragte, es sei der Überbauungsplan "Wohnpark Schönegg" zu genehmigen. Eventualiter sei die Sache an die Gemeinde Glarus Nord mit der Auflage zurückzuweisen, den Überbauungsplan zu genehmigen und die gegen den Überbauungsplan eingegangenen Einsprachen zu behandeln und abzuweisen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Glarus Nord. Das DBU überwies die Beschwerde am 23. Juli 2014 dem Regierungsrat. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Die Gemeinde Glarus Nord beantragte am 1. Oktober 2014 die Abweisung des Antrags auf Genehmigung des Überbauungsplans.