In der Folge ersuchte die Schönegg Immobilien GmbH den Gemeinderat Glarus Nord am 28. Juni 2014 um Zustellung einer mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Verfügung der Rückweisung. Am 15. Juli 2014 stellte der Gemeinderat Glarus Nord der Schönegg Immobilien GmbH einen Protokollauszug der Gemeindeversammlung zu und wies darauf hin, dass es der Schönegg Immobilien GmbH offen stehe, den Rechtsweg zu beschreiten. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Am 21. Juli 2014 erhob die Schönegg Immobilien GmbH beim DBU Beschwerde und beantragte, es sei der Überbauungsplan "Wohnpark Schönegg" zu genehmigen.