813 und 815 im Jahr 2011 einen Überbauungsplan "Wohnpark Schönegg" für die beiden Parzellen ein. Die Vorprüfung durch das Departement Bau und Umwelt (DBU) ergab am 22. September 2011, dass der Überbauungsplan erhebliche Mängel aufwies, weshalb eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte. In der Folge entschied die Gemeinde Glarus Nord, in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern einen Masterplan über das ganze Gebiet erarbeiten zu lassen. Der Masterplan wurde am 6. September 2012 im Amtsblatt publiziert. Am 10. Oktober 2012 erklärte der Gemeinderat Glarus Nord den Masterplan als Grundlage für die ganzheitliche Entwicklung des Gebiets Schönegg. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.3