61 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB) angeordnet wurde (lit. b); erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet (lit. c); eine mit der Verfügung verbundene Bedingung nicht einhält (lit. d); oder eine Person, für die sie oder er zu sorgen hat, auf Sozialhilfe angewiesen ist (lit. e). | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | 3.1 Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er habe die Pflicht, sich sofort um eine Arbeitsstelle zu bemühen, zu Recht als erstrangig erachtet.