| 1. | |||||||||| | 1.1 Der im Jahr 1976 geborene A.______, Staatsangehöriger des Landes C.______, heiratete am 7. Oktober 2008 im Land C.______ seine Landsfrau D.______, welche in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung C hat. Gestützt auf Art. 43 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (AuG) wurde ihm eine bis am 1. Juni 2011 gültige Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Am 17. August 2010 reiste er in die Schweiz ein und nahm bei seiner Ehefrau in E.______ Wohnsitz. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Am 12. November 2011 kam die gemeinsame Tochter F.______ zur Welt. Die Abteilung Migration verlängerte die Aufenthaltsbewilligung von A.___