vier Einstelltagen zu sanktionieren (KG BL-Entscheid 715 13 302 vom 21. Mai 2014, www.baselland.ch). | |||||||| | | |||||||| | Sanktionen im oberen Bereich des leichten Verschuldens oder gar im Bereich des schweren Verschuldens wurden vor allem dann ausgesprochen, wenn die versicherte Person bewusst eine unwahre Angabe machte.