Dabei ist nach der Relevanz der unzutreffenden Angabe zu unterscheiden. So ist beispielsweise die Nichtangabe eines Zwischenverdienstes, welcher unmittelbar Auswirkung auf den Taggeldbezug hat, strenger zu sanktionieren als die unterlassene Angabe einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von wenigen Tagen. Sodann sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Bestehen deutliche Indizien dafür, dass die unzutreffende Deklaration lediglich auf ein Versehen, etwa aufgrund eines flüchtigen Ausfüllens des Formulars zurückzuführen ist, und kann eine bewusste Falschdeklaration mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, muss