| |||||||| | | |||||||| | 3.2 Der Beschwerdegegner bringt dagegen vor, dass die Beschwerdeführerin anlässlich des Erstgesprächs und des Informationstags im Oktober 2013 über ihre Rechte und Pflichten informiert worden sei. Sie sei insbesondere darüber aufgeklärt worden, wie sie das Formular "Angaben der versicherten Person" auszufüllen habe, dennoch habe sie das Formular falsch ausgefüllt und das Arztzeugnis dem Beschwerdegegner nicht eingesendet.