Entscheidend für die Anwendung des Bestandesschutzes ist, dass die bisherige Nutzung eines Gebäudes aufgrund einer Rechts- oder Planänderung rechtswidrig geworden ist. Wesentlich ist dabei, dass nicht sämtliche frühere Nutzungen vom Bestandesschutz erfasst werden. Schutz verdient nur die unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Plans oder neuen Rechts ausgeübte Nutzung.