11 BO grundsätzlich nicht zonenkonform sei. Offen lassen konnte es die Frage, ob Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebspersonal zonenkonform sind oder lediglich vom Bestandesschutz profitieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.3 Nach den üblichen Regeln der Gesetzesauslegung ist eine Bestimmung in erster Linie nach ihrem Wortlaut auszulegen. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Auslegungen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente, namentlich von Sinn und Zweck sowie der dem Text zugrunde liegenden Wertung.