Das kantonale Recht sieht in Art. 76 Abs. 1 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes vom 2. Mai 2010 (RBG) vor, dass die Baubewilligung erteilt wird, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3. | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, er beabsichtige, lediglich die beiden oberen Stockwerke des Gebäudes in eine Unterkunft für Asylsuchende umzugestalten. Das Restaurant im Erdgeschoss soll bestehen bleiben und diese Räumlichkeiten sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.