sowie K.______ am 12. Mai 2014 bei der Gemeinde Glarus Einsprache. Die Baukommission der Gemeinde Glarus verweigerte am 8. Juli 2014 dem Kanton Glarus die Baubewilligung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3. | |||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.1 Dagegen erhob der Kanton Glarus am 11. September 2014 Beschwerde beim DBU und beantragte die Aufhebung des Entscheids vom 8. Juli 2014. Ihm sei die beantragte Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei die Sache zur neuerlichen Prüfung an die Vorinstanz zurückzuweisen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.