__ Einsprache. Die Baukommission der Gemeinde Glarus wies die Einsprachen am 26. März 2013 ab, soweit sie darauf eintrat, und erteilte dem Kanton Glarus die Baubewilligung unter verschiedenen Auflagen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das DBU am 11. November 2013 ab. Dagegen gelangten C.______ und D.______, E.______, F.______ und G.______, H.______ und I.______, J.______ sowie K.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht und beantragten die Aufhebung des Beschwerdeentscheids des DBU und der Baubewilligung der Gemeinde Glarus. Es sei festzustellen, dass die vom Kanton Glarus anbegehrte Baubewilligung nicht erteilt werden könne.