Dabei wird er neben der von ihm eingeholten Stellungnahmen seiner Fachbehörden insbesondere auch die Stellungnahme der Natur- und Heimatschutzkommission berücksichtigen, welche der Aussichtsplattform nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht, aber konkrete Angaben bezüglich deren Gestaltung macht. Schliesslich ist auch dem Schutz vor wildlebenden Tieren die gebührende Beachtung zu schenken. | |||||||||||| | | |||||||||||| | Zusammenfassend ergibt sich, dass eine Ausnahmebewilligung für eine Aussichtsplattform beim Schabellgipfel nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.