RBGVV]). Neben Plänen, welche Aufschluss über den exakten Standort und das genaue Ausmass der Aussichtsplattform geben, ist namentlich auch ein detaillierter Materialbeschrieb nötig, da dieser für die Beurteilung der Standortgebundenheit der Aussichtsplattform notwendig ist (vgl. dazu nachfolgend E. II/6.3). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 6.3 Auch wenn die Sache hinsichtlich der Ausnahmebewilligung für dem Bau der Aussichtsplattform an den Beschwerdegegner 3 zurückzuweisen ist, rechtfertigen sich aus prozessökonomischen Gründen einige Überlegungen zur Bewilligungsfähigkeit der Aussichtsplattform.