Genf 2014, § 20a N. 11). Insofern sind einer Projektänderung im Rechtsmittelverfahren enge Grenzen gesetzt (Christian Mäder, Das Baubewilligungsverfahren, Zürich 1991, S. 114). | |||||||||||| | | |||||||||||| | Die vorliegend strittige Ausführung der Aussichtsplattform unterscheidet sich wesentlich vom Projekt, für welches die Beschwerdegegner 2 und 3 die baurechtliche Bewilligung erteilt haben. Neu ist es an einem anderen Standort (südlich statt westlich des Gipfels) geplant und weist eine andere Form und Dimension aus.