Aus der kommunalen Baubewilligung vom 13. November 2013 ergibt sich, dass die Aussichtsplattform mehr nach Westen zu verschieben und im Felsabtrag zu erstellen sei. Die anfallenden Steine sollten für die Errichtung einer Mauer für die Begrenzung der Aussichtsplattform verwendet werden. Die Grösse der Aussichtsplattform sei auf die vor Ort zur Verfügung stehende Fläche zu reduzieren. Mangels genauer Angaben in den Akten und da der durch den Beschwerdegegner 3 durchgeführte Augenschein nicht protokolliert wurde, lässt sich der bewilligte Standort der Aussichtsplattform nicht genau eruieren.