a RPG von Bedeutung (BGE 136 II 214 E. 3.1). Das Bauen auf den Bergen und im alpinen Raum ist dabei besonders heikel, weshalb bei standortgebundenen und zwingend notwendigen Bauten besonderes hohe Kriterien an deren Standort, Dimension und Architektur zu stellen sind (BGE 136 II 214 E. 6). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3 Art. 24 lit. b RPG erfordert eine umfassende Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden privaten und öffentlichen Interessen. Lenkender Massstab bilden dabei namentlich die Ziele der Raumplanung gemäss Art. 1 RPG und die Planungsgrundsätze von Art. 3 RPG (Waldmann/Hänni, Art. 24 N. 22).