Diesbezüglich sei die Standortgebundenheit nicht gegeben. Damit der jetzt nur für schwindelfreie Berggänger begehbare Grat zum Familienbergweg werde, seien aufwendige Sicherungsmassnahmen notwendig, welche einen deutlich zu grossen Eingriff zur Folge hätten. Zusammenfassend sei auf den Bau der Hängebrücke und den Ausbau des Gratwegs vom Schabellgipfel Richtung Westen zu verzichten. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3. | |||||||||||| | 3.1 Die Beschwerdegegnerin 1 bezweckt mit dem Tourismuskonzept Avanti die Förderung des Sommertourismus in der Elm Ferienregion.