Die Nachhaltigkeit des Vorhabens sei fraglich. Die Aussichtsplattform werde von weither sichtbar sein. Die geplante Hängebrücke sei etwas abgesenkt und daher von etwas weniger Orten aus gut sichtbar. Für die Aussichtsplattform sei die Variante ohne Terrainveränderungen vorzuziehen. Diese sei mit einigen Anpassungen zu realisieren. Die Hängebrücke sei am geplanten Ort technisch nicht notwendig. Der Grassattel könne problemlos zu Fuss überwunden werden. Anlagen, die nicht notwendig seien, sollten in der Landschaft nicht realisiert werden. Diesbezüglich sei die Standortgebundenheit nicht gegeben.