Dies erfordere eine sehr gute Aussicht, weshalb es trotz der damit verbundenen höheren Auswirkungen auf das Landschaftsbild gerechtfertigt sei, die Aussichtsplattform beim Schabellgipfel zu erstellen. Die Hängebrücke sei standortgebunden und als Teil des Konzepts notwendig. Diese diene nämlich auch dazu, dass der Rundweg aufgewertet werde und so die Glarner Hauptüberschiebung einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden könne. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.6 Die Natur- und Heimatschutzkommission führte in ihrer Stellungnahme aus, das Vorhaben als Ganzes bedeute einen unverhältnismässigen Eingriff in die Landschaft. Die Nachhaltigkeit des Vorhabens sei fraglich.